Grundübertragungssteuer Bildung Valencia – Juni 2026 MPO Erforderlich

Grundübertragungssteuer Bildung Valencia – Juni 2026 MPO Erforderlich

Ermäßigung der Grundübertragungssteuer Valencia – Juni 2026

Die Valencianische Gemeinschaft senkt 2026 die Grundübertragungssteuer (ITP):

Was Käufer wissen müssen

Die Valencian Community hat eine erhebliche Senkung der Grundübertragungssteuer (ITP) für den Kauf von Gebrauchthäusern angekündigt. Diese durch Gesetz 5/2025 eingeführten Änderungen treten schrittweise in Kraft und stellen ab dem 1. Juni 2026 erhebliche Steuereinsparungen für Hauskäufer dar.

Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern, gefährdete Gruppen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem regionalen Immobilienmarkt zu erhöhen.

ITP vs. Mehrwertsteuer: Welche Steuer wird beim Kauf einer Immobilie in Spanien erhoben?

Es ist wichtig, zwischen ITP und Mehrwertsteuer zu unterscheiden, da sie für verschiedene Arten von Immobilientransaktionen gelten:

  • Der ITP gilt nur für Gebrauchthäuser, die von Privatpersonen gekauft wurden.
  • Die
  • Mehrwertsteuer gilt für Neubauten, die direkt von einem Bauträger gekauft werden.

Die Steuerreform von 2026 Die Valencianische Gemeinschaft gilt ausschließlich für die ITP. Der Mehrwertsteuersatz für Neubauten bleibt unverändert:

  • Mehrwertsteuer auf Neubauten: 10 %
  • Die
  • Mehrwertsteuer auf Neubauten wird landesweit erhoben und ist nicht von den regionalen ITP-Vorschriften betroffen.

Allgemeiner ITP-Satz in der Valencianischen Gemeinschaft ab Juni 2026

Ab dem 1. Juni 2026 wird der allgemeine ITP-Satz für den Verkauf von Gebrauchthäusern in der Valencianischen Gemeinschaft gesenkt:

  • Allgemeiner Satz: 9 % (zuvor 10 %)
  • Luxushäuser: 11 % für Häuser mit einem deklarierten Wert von mehr als 1.000.000 €

Diese Reduktion gilt hauptsächlich für den Erwerb von Hauptwohnsitzen und stellt erhebliche Einsparungen für Käufer im Vergleich zum bisherigen Steuerrahmen dar.

Reduzierte ITP-Tarife für Sondergruppen

Das valencianische Steuersystem bietet weiterhin günstige reduzierte Sätze für bestimmte soziale und wirtschaftliche Gruppen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Junge Käufer (unter 35 Jahren)

  • ITP-Satz: 6 %
  • Gilt für den Kauf eines ersten Hauptwohnsitzes 
  • Maximaler Immobilienwert: 180.000 €
  • ITP-Satz: 6 %
  • Gilt für den Kauf eines ersten Hauptwohnsitzes 
  • Maximaler Immobilienwert: 180.000 €

Große und alleinerziehende Familien

  • ITP-Quote: 3 %
  • Die Immobilie muss der Hauptwohnsitz sein
  • Maximaler Immobilienwert: 180.000 €

Käufer mit Behinderungen

  • ITP-Quote: 4 %
  • Er bezieht sich hauptsächlich auf subventionierten Wohnraum (VPO) oder Immobilien, die bestimmte Wert- und Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Bedingungen

Rustikale Böden für professionelle Landwirte

  • ITP-Quote: 4 %
  • Sie gilt für nicht bebaubare ländliche Flächen
  • Der Käufer muss als professioneller Landwirt gelten 
  • Wirksam ab dem 30. Juni 2026

Zahlungsfrist und Einreichungspflichten

Der ITP muss innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde bezahlt werden.

  • Modell: Modell 600
  • Wo: Hacienda Valenciana

Das Versäumnis, innerhalb der Frist einzureichen und zu zahlen, kann zu Zuschlägen und Strafen führen.

Progressive Reduzierung gemäß Gesetz 5/2025

Die Senkung des allgemeinen Satzes der ITP ist Teil einer durch Gesetz 5/2025 eingeführten progressiven Steuerreform. Ziel ist es, die Steuerlast bei Immobilientransaktionen schrittweise zu senken und gleichzeitig höhere Besteuerungen für wertvolle Vermögenswerte beizubehalten.

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