Die Valencian Community hat eine erhebliche Senkung der Grundübertragungssteuer (ITP) für den Kauf von Gebrauchthäusern angekündigt. Diese durch Gesetz 5/2025 eingeführten Änderungen treten schrittweise in Kraft und stellen ab dem 1. Juni 2026 erhebliche Steuereinsparungen für Hauskäufer dar.
Die Reform zielt darauf ab, den Zugang zu Wohnraum zu verbessern, gefährdete Gruppen zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem regionalen Immobilienmarkt zu erhöhen.
Es ist wichtig, zwischen ITP und Mehrwertsteuer zu unterscheiden, da sie für verschiedene Arten von Immobilientransaktionen gelten:
Die Steuerreform von 2026 Die Valencianische Gemeinschaft gilt ausschließlich für die ITP. Der Mehrwertsteuersatz für Neubauten bleibt unverändert:
Ab dem 1. Juni 2026 wird der allgemeine ITP-Satz für den Verkauf von Gebrauchthäusern in der Valencianischen Gemeinschaft gesenkt:
Diese Reduktion gilt hauptsächlich für den Erwerb von Hauptwohnsitzen und stellt erhebliche Einsparungen für Käufer im Vergleich zum bisherigen Steuerrahmen dar.
Das valencianische Steuersystem bietet weiterhin günstige reduzierte Sätze für bestimmte soziale und wirtschaftliche Gruppen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der ITP muss innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Datum der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde bezahlt werden.
Das Versäumnis, innerhalb der Frist einzureichen und zu zahlen, kann zu Zuschlägen und Strafen führen.
Die Senkung des allgemeinen Satzes der ITP ist Teil einer durch Gesetz 5/2025 eingeführten progressiven Steuerreform. Ziel ist es, die Steuerlast bei Immobilientransaktionen schrittweise zu senken und gleichzeitig höhere Besteuerungen für wertvolle Vermögenswerte beizubehalten.